Griechenland klärt Regeln für Wohnmobile mit neuer Polizeiverordnung
Im Februar 2026 veröffentlichte die griechische Polizeiführung eine Klarstellungsverordnung, wonach Wohnmobile grundsätzlich wie normale Fahrzeuge beh...
Im Februar 2026 veröffentlichte die griechische Polizeiführung eine Klarstellungsverordnung, wonach Wohnmobile grundsätzlich wie normale Fahrzeuge behandelt werden. Das bedeutet, sie dürfen überall dort parken, wo auch andere Autos stehen dürfen, sofern keine speziellen Verbote greifen. Innerhalb von Ortschaften dürfen Wohnmobile mit einer Länge von bis zu 7,5 Metern ohne zeitliche Begrenzung parken; größere Fahrzeuge sowie Wohnwagen maximal 24 Stunden. Außerhalb von Ortschaften ist das Parken auf ausgewiesenen Flächen, am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen erlaubt. Übernachtungen ohne Aufbau von Campingausrüstung gelten als Parken, nicht als wildes Campieren, das weiterhin verboten ist.