Grundstücks- und Landbesitzer aufgepasst: Was bringt die neue Verordnung?
In der Türkei hat offiziell der Abrissprozess für Tiny Houses, Container und Bungalows auf landwirtschaftlichen Flächen begonnen. Die im Amtsblatt ver...
In der Türkei hat offiziell der Abrissprozess für Tiny Houses, Container und Bungalows auf landwirtschaftlichen Flächen begonnen. Die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung gewährt einen Monat für den freiwilligen Abriss; unterbleibt dieser, müssen die Gemeinden abreissen, und bei Untätigkeit greift das Umwelt- und Stadtbauministerium ein, wobei die Kosten der Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Die zweckfremde Nutzung des Grundstücks wird im Grundbuch vermerkt und erst nach Beseitigung des Verstosses gelöscht. Inhaber eines Gebäuderegistrierungszertifikats (İmar Barışı) können von den neuen Regelungen ausgenommen sein, sofern das Dokument gültig ist. Auf dem Immobilienmarkt ist bereits ein Anstieg der Angebote für Grundstücke mit Abrissrisiko zu reduzierten Preisen zu beobachten.