In den Niederlanden und Belgien gilt: Wohnwagen, Wohnmobile und Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen höchstens drei aufeinanderfolgende Tage geparkt werden. Verstöße werden mit 129 Euro Bußgeld geahndet, bei Wiederholung kann das Fahrzeug auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.
Vor der Sommerzeit erinnern die lokalen Behörden in den Niederlanden und Belgien an die Parkregeln für Wohnwagen, Wohnmobile und Anhänger. In den meisten Gemeinden gilt eine einheitliche Beschränkung: Solche Fahrzeuge dürfen auf einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Parkplatz nicht länger als drei aufeinanderfolgende Tage abgestellt werden. Danach müssen sie entfernt werden.
Bußgelder und Folgen
Ein Verstoß gegen die Regeln führt zu einem Bußgeld in Höhe von 129 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann das Fahrzeug auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.
Zusätzliche Einschränkungen
Auch das Parken auf privatem Grundstück kann verboten sein, wenn das Fahrzeug von der Straße aus sichtbar ist und das Straßenbild beeinträchtigt. Die örtlichen Vorschriften können abweichen, daher empfiehlt es sich, vor einem längeren Aufenthalt die Regeln der jeweiligen Gemeinde zu prüfen.