DGT legt Regeln fest: Diese Fahrzeuge müssen deutlich häufiger zur HU
Die DGT hat die HU-Fristen für Freizeitfahrzeuge geändert, insbesondere betroffen sind umgebaute Kastenwagen (Camper Vans). Wohnmobile über vier Jahre...
Die DGT hat die HU-Fristen für Freizeitfahrzeuge geändert, insbesondere betroffen sind umgebaute Kastenwagen (Camper Vans). Wohnmobile über vier Jahre müssen bis zum Alter von zehn Jahren alle zwei Jahre zur HU, danach jährlich. Umgebaute Kastenwagen, die älter als zehn Jahre sind, müssen alle sechs Monate zur HU. Grund sind die Zunahme dieser Fahrzeuge und der Unterschied in der Homologation.